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LG Schwerin, 24.11.2003 - 7 O 55/03 |
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Verfahrensgang
- LG Schwerin, 24.11.2003 - 7 O 55/03
- OLG Rostock, 06.12.2004 - 8 W 137/04
- OLG Rostock, 16.12.2004 - 8 W 137/04
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Rostock, 06.12.2004 - 8 W 137/04
Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten einer Versicherungsgesellschaft
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten zu 2) und 3) wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der 7. Zivilkammer des LG Schwerin v. 24.11.2003, Az: 7 O 55/03 dahin geändert, dass die von der Klägerin an die Beklagten zu 2) und 3) zu erstattenden Kosten der 1. Instanz auf 3.697,08 Euro (in Worten: Dreitausendsechshundertsiebenundneunzig 08/100) nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.8.2003 festgesetzt werden. - OLG Rostock, 16.12.2004 - 8 W 137/04
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für durch Kfz-Haftpflichtversicherer …
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten zu 2.) und 3.) wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Schwerin vom 24.11.2003, Az: 7 O 55/03 dahin geändert, dass die von der Klägerin an die Beklagten zu 2.) und 3.) zu erstattenden Kosten der 1. Instanz auf 3.697,08 EUR (in Worten: Dreitausendsechshundertsiebenundneunzig 08/100) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.08.2003 festgesetzt werden.